Gewinne aus dem direkten Handel mit Kryptowährungen unterliegen als Spekulationsgewinne immer dann der Einkommensteuer, wenn die Haltefrist von einem Jahr nicht eingehalten wird. Viele Kryptoanleger haben es damit in der Vergangenheit nicht so genau genommen – und damit Steuerhinterziehung begangen. Doch das Risiko, entdeckt zu werden, erschien gering.
Nun steigt die Gefahr, dass das Finanzamt von Krypto-Depots oder Wallets erfährt, denn eine wachsende Zahl von Kryptobörsen verschickt auf Geheiß der Behörden Kontrollmitteilungen.
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Die Gefahr, entdeckt zu werden, wächst
Doch wenn das Finanzamt erst einmal davon weiß, sei es zu spät, erklärt Steuerberater Rolf Müller im Interview mit „René will Rendite“. Einziger Ausweg wäre ein strafbefreiende Selbstanzeige. Doch die müsse gestellt werden, bevor das Finanzamt die ersten Fragen stellt, so Müller. Der Geschäftsführer der Fintegra GmbH vergleicht die Situation mit den damaligen Steuer-CDs, durch die deutsche Behörden auf eine Vielzahl bis dahin unbekannter Schweizer Konten aufmerksam wurden.
Die Lösung für viele: Rechtzeitige Selbstanzeige
Für eine strafbefreiende Selbstanzeige müssen Anleger sämtliche Gewinne aus den vergangenen zehn Jahre nachträglich deklarieren und dokumentieren. Was passiert, wenn die Angaben unvollständig sind, zeigte damals der Steuerprozess um Uli Hoeneß.
Ausgenommen sind nur Kleinanleger, deren Spekulationsgewinne die jährliche Freigrenze von 1000 Euro nicht übersteigen.